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   VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/2003   

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VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/2003 (https://dejure.org/2004,8036)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12.01.2004 - 15 VG 5827/2003 (https://dejure.org/2004,8036)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 15 VG 5827/2003 (https://dejure.org/2004,8036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme am schulischen Sexualkundeunterricht; Ausgleich zwischen den grundrechtlich geschützten Positionen der Eltern und ihrer schulpflichtigen Kinder mit dem staatlichen Erziehungsauftrag; Wirkung des Sexualkundeunterrichts ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123; HmbSG § 6; HmbSG § 28 Abs. 3; GG Art. 4; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    D (A), Moslems, Kinder, Schule, Unterrichtsbefreiung, Sexualkundeunterricht, Schulpflicht, Glaubensfreiheit, Religionsfreiheit, Elternrecht, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/03
    Der Einzelne hat danach das Recht, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten, seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln und in jeder Lebenssituation ein Verhalten zu bekunden, das er nach Maßgabe seiner religiösen Überzeugungen für richtig erachtet (BVerfG i.st.Rspr., vgl. zuletzt Urt. v. 24.09.2003 ­ ,,Lehrerin mit Kopftuch" ­, NJW 2003 S. 3111, 3112).

    Hierdurch erfährt das Erziehungsrecht der Eltern auch in seiner religiösen Ausprägung eine verfassungsimmanente Beschränkung (vgl. etwa BVerfG, Urt. v. 24.09.2003, a.a.O. S. 3113).

    ... Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.09.2003, a.a.O. S. 3113).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/03
    ... lichkeit mit ihrer Würde steht (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.1.1958, BVerfGE 7 S. 198, 205).

    Das von der Antragstellerin zu 1) im Ergebnis reklamierte Erziehungsrecht zur Unmündigkeit wird die Chance der Antragstellerinnen zu 2) und 3), sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln, wie sie dem Menschenbild des Grundgesetzes entspricht (BVerfG i.st.Rspr., vgl. etwa Urt. v. 15.01.1958, BVerfGE 7 S. 198, 205; Entscheidung v. 29.07.1968, BVerf- GE Bd. 24 S. 119, 144), in nicht hinnehmbarer Weise erschweren und gefährden.

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/03
    Die Sexualerziehung in der Schule hat in Hamburg die erforderliche gesetzliche Grundlage (BVerfG, Beschl. v. 21.12.1977, BVerfGE 47 S. 46) in § 6 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG).

    n halt, als es gilt, das einzelne Kind zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft heranzubilden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.12.1977, BVerfGE 47, 46, 53).

  • BVerwG, 17.04.1973 - VII C 38.70

    Abwägung zwischen den schulischen Nachteilen der Unterrichtsversäumnis und den

    Auszug aus VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/03
    bb) Ein wichtiger Grund ergibt sich auch nicht daraus, dass die Antragstellerinnen zu 2) und 3), wie von der Antragstellerin zu 1) vorgebracht, durch die Teilnahme am Sexualkundeunterricht möglicherweise in eine schwere Gewissensnot geraten (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 17.04.1973, BVerwGE 42 S. 128, 130 f.).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/03
    Doch hat sie hinzunehmen, dass in die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft, gespeist aus christlichen Traditionen und dem Gedankengut der europäischen Aufklärung, Wertvorstellungen Eingang gefunden haben, denen sie sich auch als Kritikerin dieses Erbes nicht entziehen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.05.1995, BVerfGE 93, S. 1, 19).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/03
    Dieses besitzt eigene Menschenwürde und das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 29.07.1968, BVerfGE 24 S. 119, 144).
  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/03
    Er verdient Unterstützung auch deshalb, weil die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran hat, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ,,Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren (BVerfG, Beschl. des 1. Senats ­ 2. Kammer ­ vom 29.04.2003, DVBl. 2003 S. 999).
  • VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05

    Antrag auf Befreiung eines 9-jährigen Mädchens aus der islamischen

    Der sich daraus ergebenden "Elternverantwortung" wird eine Erziehung nicht gerecht, die unter Berufung auf religiöse Dogmen dem Kind bereits das Erlernen bestimmter Fähigkeiten vorenthalten wird (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 12.01.2004, - 15 VG 5827/2003).
  • VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06

    Behörde kann Schulpflicht zwangsweise durchsetzen

    Insoweit kann auf die Begründung der Kammer 2 des Verwaltungsgerichts Hamburg in ihrem Beschluss vom 16. Januar 2003 (2 VG 4333/2002), mit dem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen entsprechende Bescheide aus dem Jahr 2002 abgelehnt wurde, vollen Umfangs Bezug genommen werden, da sich die Verhältnisse seither nicht maßgeblich verändert haben und auch die Rechtsprechung der Kammer 15 nicht hiervon abweicht (vgl. dazu insbesondere VG Hamburg, Beschluss vom 12.1.2004, 15 VG 5827/2003, NordÖR 2004, 412 ff.).
  • VG Hamburg, 20.04.2012 - 15 E 1056/12

    Klassenfahrt; Teilnahmepflicht für Muslima

    Der sich daraus ergebenden Elternverantwortung wird eine Erziehung nicht gerecht, die unter Berufung auf religiöse Dogmen dem Kind bereits den Erwerb allgemein geforderter - bei einer Klassenfahrt vor allem sozialer - Fähigkeiten vorenthält (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 11.4.2005, 11 E 1044/05, juris Rn. 24; Beschl. v. 12.01.2004, 15 VG 5827/2003, juris Rn. 21 zur Teilnahme muslimischer Kinder am Schwimm- bzw. am Sexualunterricht).
  • VG Hamburg, 07.04.2009 - 15 K 3337/08

    Befreiung von der Klassenfahrt

    Bei der Durchsetzung der Schulpflicht muss der Staat seinen in Art. 7 Abs. 1 GG verankerten Erziehungsauftrag unter Beachtung der prinzipiell gleichrangigen Grundrechte der Eltern (und auch der - soweit grundrechtsfähig - Schüler) konkretisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1993, BVerwGE 94 S. 82 - zit. n. Juris Rn 18; VG Hamburg, Beschl. v. 12.01.2004 - 15 VG 5827/2003 - Juris Rn 8).
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